Meinolf Wiegand
- Rentenberater -
Pflegeversicherung | GPV
Informationen durch den Spitzenverband der Pflegekassen . . .
oder Sie setzen sich mit mir in Verbindung
Die Überleitung von den Pflegestufen in die Pflegegrade wird wie folgt vorgenommen:
Ohne zusätzlich erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz (EAK)
Pflegestufe I - Pflegegrad 2
Pflegestufe II - Pflegegrad 3
Pflegestufe III - Pflegegrad 4 oder 5
Mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (EAK)
Pflegestufe 0 - Pflegegrad 2
Pflegestufe I - Pflegegrad 3
Pflegestufe II - Pflegegrad 4
Pflegestufe III - Pflegegrad 5
Bundesgesundheitsminister Gröhe geht von Mehrausgaben von ca. fünf Milliarden Euro jährlich aus, die durch die Reform entstehen.
wurde am 25.09.2015 in erster Lesung beraten. Mit diesem Gesetz wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in die Praxis umgesetzt. Das Gesetz soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung sollen zum 1. Januar 2017 wirksam werden.
Informationen durch das Bundesministerium für Gesundheit . . .