Meinolf Wiegand
- Rentenberater -

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Unfallversicherung | GUV


Unfallversicherungsschutz für Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe

Wer für Hilfeleistungs- oder Wohlfahrtsorganisationen ehrenamtlich tätig ist, zählt zu den Versicherten der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Ehrenamtliche Hilfe als Kirchenmitglied in Kirchengemeinden ist bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) versichert.

BSG: Kein Versicherungsschutz bei Unterbrechung des Arbeitsweges

Um die Fahrbahn auf Glatteis zu testen, trat ein Arbeitnehmer vor der Fahrt zur Arbeit kurz auf die öffentliche Straße. Er stürzte und verletzte sich. Das Bundessozialgericht entschied, dass es sich nicht um einen versicherten Arbeitsunfall handelt.

Für weitere Informationen bitte hier klicken | BSG Urteil vom 23.01.2018 | B 2 U 3/16 R

Unfallversicherungsschutz abhängig vom Pflegebedarf

Menschen, die sich unentgeltlich um eine pflegebedürftige Person kümmern, sind in vielen Fällen gesetzlich unfallversichert. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz, das zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber den Begriff der Pflegebedürftigkeit erweitert. Geistige und seelische Beeinträchtigungen werden künftig bei der Begutachtung gleichberechtigt berücksichtigt. Durch das neue Gesetz haben sich auch die Bedingungen für den Versicherungsschutz der Pflegepersonen teilweise verändert.

Für weitere Informationen bitte hier klicken

Sicher im Ehrenamt

Eine Gesellschaft lebt nicht alleine von der Erwerbsarbeit. Das Engagement von ehrenamtlich Tätigen und Freiwilligen ist unverzichtbar für den Zusammenhalt der Gemeinschaft. Daran erinnert der alljährliche Internationale Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember.

Für weitere Informationen bitte hier klicken


Bau- und Instandhaltungsarbeiten mit Ehrenamtlichen in der Kirchengemeinde | Informationen und Hilfen für Kirchenvorstände


Versicherungsschutz bei der Flüchtlingshilfe | Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer

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