Meinolf Wiegand
- Rentenberater -

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Vertragsarzt(Zahn)recht

Bundesmantelvertrag - Okt 2016 -

 

Heilmittel-Richtlinie:

Erweiterte Verordnungsbefugnis von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für Ergotherapie

15.10.2020 | Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 15. Oktober 2020 und am 3. Dezember 2020 beschlossen, die Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) in der Fassung vom 20.Januar 2011/ 19. Mai 2011 (BAnz. S. 2247), die zuletzt am 17. September 2020 (BAnz AT30.09.2020 B2) geändert worden ist uzu ändern.

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Zahnärztliche Heilmittel-Richtlinie

Köln, 16.06.2017 | Nach zweieinhalbjähriger Beratungszeit hat der Gemeinsame Bundesausschuss die eigenständige zahnärztliche Heilmittel-Richtlinie verabschiedet. Die Richtlinie soll planmäßig zum 1. Juli 2017 in Kraft treten und ab diesem Zeitpunkt abschließend die verbindliche Rechtsgrundlage für die Verordnung von Heilmitteln in der vertragszahnärztlichen Praxis darstellen.

Infos

 

Kein "Streikrecht" für niedergelassene Vertragsärzte

Kassel, 30.11.2016 | Vertragsärzte veletzen ihre vertragsärztlichen Pflichten dadurch schuldhaft, dass sie wiederholt ihre Praxis während der Sprechstundenzeiten schliessen, um an einem vertragsärztlichen "Warnstreik" teilzunehmen. Der Vertragsarzt ist nach § 24 Abs 2 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) verpflichtet, am Vertragsarztsitz seine Sprechstunde zu halten, also während der angegebenen Sprechstunden für die vertragsärztliche Versorgung seiner Patienten zur Verfügung zu stehen (sogenannte "Präsenzpflicht"). Von dieser Verpflichtung ist der Vertragsarzt nur in den Fällen entbunden, in denen die Ärzte-ZV eine Vertretung vorsieht. Zu den dort (in § 32 Ärzte-ZV) geregelten Fallgruppen – insbesondere Krankheit, Urlaub, Fortbildung - gehört die Teilnahme an einem "Warnstreik" jedoch nicht.

BSG Urteil vom 30.11.2016 - B 6 KA 38/15 R -

 

Krebsmedikamente – Entscheidungshilfe für Ärzte und Patienten

Berlin, 20. Oktober 2016 | Mit Beschlüssen zu den Wirkstoffen Afatinib, Nivolumab und Ramucirumab zur Behandlung von Lungen-, Nieren- und Magenkrebs hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin seit Beginn der Zusatznutzenbewertung gemäß Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) insgesamt 60 Verfahren zur Bewertung von onkologischen Wirkstoffen abgeschlossen und diese differenziert bewertet.

Beschlüsse im Einzelnen

 

Medikationsplan

In einem Medikationsplan können Patienten auf einen Blick sehen, welche Arzneimittel sie zu welchen Zeiten einnehmen sollen. Dies sorgt für mehr Sicherheit bei der Medikamenteneinnahme.

Patienten, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Medikamente einnehmen beziehungsweise anwenden, haben ab 1. Oktober 2016 Anspruch auf einen für sie verständlichen Medikationsplan durch ihren behandelnden Arzt.

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Ärzte können zukünftig Präventionsleistungen empfehlen

zB Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stressmanagement und Suchtmittelkonsum

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BSG: Verbesserung der Versorgung durch eine Zweigpraxis

Weder wirtschaftliche noch bedarfsplanungsrechtliche Erwägungen sind bei der Zweigpraxisermächtigung zu berücksichtigen. Soweit es auf die Zahl der Einwohner am Ort der beantragten Zweigpraxis ankommt, hat das höchste deutsche Sozialgericht klargestellt, dass jedenfalls eine Zahl von 7000 oder mehr Einwohnern ausreichend ist (BSG | Urteil | 16.12.2015 | B 6 KA 37/14 R).

Das Urteil hat damit Signalwirkung für alle Zweigpraxisgenehmigungen und -ermächtigungen, die für Orte in eher dünn besiedelten Gegenden beantragt werden.

Sachverhalt: Der Kläger, der als Facharzt für Nuklearmedizin und Radiologie u.a. MRT-Leistungen erbringt, hat seine Praxis im Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein an der Grenze zu Rheinland-Pfalz. Ein Großteil seiner Patienten kommt aus dem Bezirk der angrenzenden Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz.

 

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat das sogenannte Umschlagverfahren den bundesunmittelbaren Krankenkassen untersagt. Dies bedeutet konkret, dass ärztliche Unterlagen nicht an den Kostenträger bzw. Krankenkasse zu senden sind, sondern nur direkt an den MDK. mehr . . .

 

Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Beschluss vom 11.02.2015 (B 6 KA 41/14 B) entschieden, dass eine Genehmigung zur Erbringung und Abrechnung einer bestimmten Laboratoriumsuntersuchung ohne entsprechenden Qualifikationsnachweis nicht begehrt werden kann.

 

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 05.11.2014 (Az.: VIII R 13/12) zur Rückstellung einer Ärzte-GbR für Honorarrückforderungen aufgrund Überschreitung der Richtgrößen für ärztliche Verordnungen wie folgt entschieden:

 Überschreiten Ärzte in ihrer Verordnungspraxis die dafür bestehenden Richtgrößenvolumen um mehr als 25 %, so sind sie schon aufgrund des sich aus § 106 Abs. 5a SGB V ergebenden Rechts der Krankenkassen auf Erstattung des sich daraus ergebenden Honorarmehraufwands bei Annahme fehlender Rechtfertigungsgründe für die Überschreitung berechtigt, eine Rückstellung für diese Erstattungsforderungen zu bilden.

 

Ein Facharzt für Allgemeinmedizin und Chirurgie am selben Vertragsarztsitz kann sowohl eine halbe Zulassung als Hausarzt als auch eine halbe Zulassung als Facharzt haben (Sozialgericht Dortmund | 16. Kammer | Verkündet am 24.09.2014).

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 24.09.2014, Az: S 16 KA 315/11

 

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